Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Papenburg
Am Amtsgericht Papenburg sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Papenburg
- Einfamilienhaus3. November 2026Einfamilienhaus in Surwold26903 SurwoldAmtsgericht Papenburg803.000 €
- Sonstiges3. November 2026Sonstiges in Surwold26903 SurwoldAmtsgericht PapenburgAuf Anfrage
- Einfamilienhaus10. November 2026Einfamilienhaus in Rhede (Ems)26899 Rhede (Ems)Amtsgericht Papenburg164.000 €
- Einfamilienhaus17. November 2026Einfamilienhaus in Papenburg26871 PapenburgAmtsgericht Papenburg150.000 €
- Einfamilienhaus24. November 2026Einfamilienhaus in Papenburg26871 PapenburgAmtsgericht Papenburg102.000 €
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)1. Dezember 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Dörpen26892 DörpenAmtsgericht Papenburg70.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Papenburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Papenburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Papenburg 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Papenburg?
Der nächste Termin ist am 3. November 2026 um 10:00: Einfamilienhaus in Surwold, Amtsgericht Papenburg.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Papenburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Papenburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Papenburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 150.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.